Saturday, 28. August 2010
Nebenbei habe ich heute einen Artikel auf handelsblatt.com gelesen, über den grauen Kapitalmarkt. Zur Rendite wird Herr Nieding von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz zitiert mit:
„Heute weiß jeder, dass mehr als acht bis zehn Prozent unseriös sind.“
Offenbar ohne einen Widerspruch zwischen den Aussagen zu erkennen, lässt der Autor einen Absatz später Christoph Öfele von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger in indirekter Rede zu Wort kommen:
Wenn jemand 20 Prozent statt der üblichen drei Prozent Rendite verspreche, werde ohne großes Hinterfragen zugegriffen.
An dieser Stelle fühle ich mich als Leser über den grauen Kapitalmarkt bestens informiert, zumal der Autor vollständig darauf verzichtet, die realen Verhältnisse auf dem Markt genauer auszuleuchten. Dass es keine Definition für den „grauen Kapitalmarkt“ gebe, wie der Autor mitteilt, ist dann ja auch nicht weiter schlimm. Zur Präzisierung kommt noch mal Herr Nieding zu Wort:
„Es ist eine Mischfarbe von schwarz und weiß.“
Aha.
Unnötig, zu erwähnen, dass auf dem grauen Kapitalmarkt wohl auch so ziemlich alle Anlageformen vorkommen. Der Autor vermag hier auch keine Schwerpunkte auszumachen. Falls doch, gibt er es wenigstens nicht zu erkennen.
Ich dachte bisher, um kriminell zu sein, müsse man Gesetze brechen. Hätte der Autor nicht bis hierhin so eine hervorragende journalistische Detailarbeit abgeliefert, wäre ich davon ausgegangen, er zitiere die Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz zur Belustigung des Lesers:
„Die kriminelle Energie, Gesetzeslücken auszunutzen, scheint keine Grenzen zu kennen.“
So aber lässt mich der Redakteur doch etwas verwirrt zurück.
Wenigstens über eines habe ich beim Lesen des Artikels aber Klarheit gewonnen. handelsblatt.com ist eines der wenigen Presseangebote im Internet, das Artikel hinter Bezahlschranken verbirgt. Die Wahrscheinlichkeit, dass ich mit meinem Geld eine dieser Schranken öffnen werde, ist heute drastisch gesunken. Mir ist das Risiko einfach zu groß, dass ich mich hinterher darüber ärgere.
Sunday, 22. August 2010
Heute habe ich ein Debian-ISO-Image heruntergeladen, so in etwa waren das 130 MB. Dabei fiel mir auf, dass die Download-Rate bei 6 MBit/s verharrte, weit unter den 16 MBit/s, die HanseNet geschmückt mit einem „bis zu” anbietet. Da ich schon Downloadraten von etwa 16 MBit/s auf meinem Anschluss gesehen hatte, wendete ich mich an die Hotline, zumal mir das gleiche Problem schon vor einigen Tagen aufgefallen war, als ich ein Backup von einem Server im Internet gemacht habe.
Nachdem mich die Warteschleife 98 ¢ gekostet hatte, bat mich der HanseNet-Mitarbeiter, mein Modem vom Strom zu trennen, ein wenig zu warten und es dann wieder anzuschließen. Tatsächlich war die Downloadrate anschließend besser und lag bei etwa 11 MBit/s. Als Begründung gab der Mitarbeiter an, dass sich Modems halt ab und zu aufhängen, genauso, wie es mit PCs auch passiere. Meine Frage, ob es eine neue Firmware gebe, beantwortete er mit „Nein”.
Bis auf die Kosten, die mir dafür entstanden sind, dass ich darauf gewartet habe, eine Störung zu melden, war ich nun ganz zufrieden – bis mir auffiel, dass das Modem gerade einen unfreiwilligen Kaltstart hinter sich hatte. Ich hatte nämlich zwischen dem Backup des Servers und dem Download des Debian-Images mir die Uptime meines Servers mit dem Toaster versaut, indem ich ihn im Spülbecken versenkt habe. Da war's zappenduster, da hat auch das Modem keinen Strom mehr aus der Wand bekommen. Um das zu erklären, bleiben im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: Entweder, die Firmware des Modems ist so schlecht, dass sie die Bandbreite keine drei Tage aufrecht erhalten kann. Oder HanseNet verarscht mich ganz gewaltig. Mich würde weder das eine noch das andere wundern.
Friday, 20. August 2010
Ich wollte gerade mal ProFPT auf die lokale Uhrzeit umschalten. Dabei stolperte ich über folgende Zeile:
DenyFilter \*.*/
Den Smily kannte ich noch nicht. So kann ein Codeschnipsel frühmorgens zur Wohltat werden und die Stimmung ein wenig aufhellen.
Tuesday, 17. August 2010
Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? Diesen Grundsatz habe ich schon als Kind gelernt. Selten habe ich den so konsequent umgesetzt gesehen wie bei der Internettelefonie-Software Twinkle. Und ich merke mir: Nichts ist einfacher, als die Vereinfachung von etwas Kompliziertem zu verkomplizieren.
Thursday, 12. August 2010
Ich habe hier gefragt, wozu die Verlage ein Leistungsschutzrecht brauchen. In § 85 UrHG werden, anders als ich damals behauptet habe, die Rechte des Verwerters geschützt. Die Herstellung eines Tonträgers wird hier unter besonderen Schutz gestellt. Der Begriff der Leistungsschutzrechte ist also doch etwas umfassender, als ich annahm.
Sinn dieser Regelung ist es vermutlich, den Verwertern die Möglichkeit zu geben, aus eigener Initiative gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Da stehen die Verlage zur Zeit nämlich vor einem Problem. Da die Urheber, oft freie Journalisten, ihre Werke an mehrere Verwerter lizenzieren können, sind sie in einer sehr schwachen Position, wenn sie gegen Rechtsverletzungen vorgehen wollen.
Früher, in Zeiten der gedruckten Zeitung, gab es das Problem nicht. Zwar konnte man die Druckerzeugnisse auf den Kopierer legen. Davon ging aber keine Gefährdung des Geschäftsmodells der Zeitungen aus. Die Kopierkosten waren hoch, und um die Aktualität war es bei der Form der Weitergabe schlecht bestellt. Heute können die Texte per Copy & Paste oder gar automatisch weiterverbreitet werden. Die Verlage sagen offen, dass die bei Google News Gewinne abschöpfen möchten. Und man munkelt, sie wollten gegen Blogger vorgehen.
Um bezüglich des geforderten Leistungsschutzrechtes für Presseverlage zu einem Standpunkt zu kommen, sind einige Fragen zu beantworten. Schaden oder nützen News-Aggregatoren den Verlagen? Einerseits bringen sie ihnen Klicks, andererseits konkurrieren sie um die Werbekunden. Wie weit soll das Zitatrecht gehen? Einerseits ist es wichtig, dass Blogger ihre Meinung äußern und dabei Bezüge herstellen. Andererseits ist es nicht hinzunehmen, wenn Dritte sich die Leistungen der Verlage durch einfaches Kopieren zu eigen machen. Wie wollen wir darauf, dass die Digitalisierung der Medien das Kopieren so vereinfacht hat, reagieren? Muss das Urheberrecht verschärft werden, um diejenigen zu schützen, die die Leistung erbringen? Oder sollte umgekehrt das Zitatrecht gestärkt werden, um den Meinungspluralismus und den gesellschaftlichen Diskurs zu befeuern? Ist das Urheberrecht in seiner jetzigen Form überholt und realitätsfern, oder ist es eher als zahnlos in einer Welt des Internets zu bezeichnen?
Mir geht es in dieser Diskussion weniger um einen fairen Ausgleich zwischen Verlagen, Bloggern und Suchmaschinen, sondern mehr um das Gemeinwohl. Die in einem Artikel auf „Spiegel Online” beschriebene Explosion des Wissens, die zur Industrialisierung Deutschlands geführt habe, habe nach Eckhard Höffner das in Deutschland schwach ausgeprägte Urheberrecht als Ursache gehabt. Solche Untersuchungen sollte man mindestens als Indiz nehmen, dass man aufpassen sollte, unsere Kultur nicht in Regeln zu ersticken. Privilegien, die einmal geschaffen wurden, lassen sich nur schwer wieder beseitigen.
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