Die deutschen Verlage wünschen sich ein Leistungsschutzrecht.
Das Leistungsschutzrecht kenne ich aus der Musik. Bob Dylan hat „Like a Rolling Stone” geschrieben. Daran hat er das Urheberrecht. Deswegen bekommt er Geld, wenn der Song im Radio gespielt wird oder wenn er auf CD verkauft wird. Die Rolling Stones haben den Bob-Dylan-Song nachgespielt. Als Interpreten haben sie dadurch ein Leistungsschutzrecht. Sie bekommen Geld dafür, dass sie dem Song einen individuellen Charakter geben und ihn so auf Band bringen. Wenn man also „Like a Rolling Stone” von Bob Dylen auf Platte kauft, bekommt Bob Dylan doppelt Geld, nämlich für seine Urheberschaft und für seine Leistung als Interpret. Kauft man hingegen „Like a Rolling Stone” von den Rolling Stones, bekommt den Anteil für die Interpretation nicht Bob Dylan. Der geht stattdessen Rolling Stones. Bob Dylan wird dann nur für seine Urheberschaft entlohnt.
Das Recht, dass in diesem Fall die Rolling Stones als Musiker genießen, fordern jetzt die Verlage ein Wofür? Dafür, dass gelegentlich ein Mitarbeiter einen Artikel etwas reißerischer überschreibt als der freiberufliche oder fest angestellte Urheber? Dafür, dass sie Agenturmeldungen der Ressorts zuordnen? Für die gerade im Onlinebereich oft so stümperhafte Schlussredaktion?
Solange ich das nicht verstehe, bin ich dagegen.